Die geltenden Vorschriften legen die Anforderungen fest, die an die Beleuchtung in verschiedenen Räumen gestellt werden. Im Laufe der Beurteilung von künstlicher Beleuchtung, werden folgende Faktoren in Betracht gezogen:
Europäische Normen legen die konkreten Werte für die Beleuchtungsstärke in einzelnen Arten von Räumlichkeiten fest. Beispielsweise sollten Unterrichtssäle in Schulen eine Intensität auf dem Niveau von 300 lx haben, Labore von 500 lx bis 1000 lx, und Operationssäle über 1000 lx. Die Messungen werden mithilfe von Fluxometern in der Arbeitsfläche sowie in gleichmäßig verteilten Punkten durchgeführt ¬– für gewöhnlich alle 1 m.
Zu hohe Unterschiede in der Luminanz im Sichtfeld des Menschen können zur sog. Blendung führen, was die Erkennung von Gegenständen erschwert. Ein Problem kann auch das Pulsieren des Lichts darstellen, welches den Eindruck eines Stroboskop-Effekts verursacht.
Von Bedeutung ist auch die Farbwiedergabe. Typisches Glühlicht ist warm und natürlicher für das menschliche Auge, während Licht aus kompakten Glühbirnen kühler ist. Im Fall von Diodenbeleuchtung hängt sehr viel von den eingesetzten LEDs ab.
Gute, universelle Beleuchtung von Räumen sollte auf einer Lichtquelle basieren, die Strahlung im sichtbaren Bereich emittiert, die dem Sonnenlicht am nächsten kommt.
Die Schattigkeit hingegen legt fest, wie konzentriert die Lichtquelle ist und somit die Entstehung von Schatten verursacht.